Neue Verordnung für CO²- Löschgeräte und Schaumlöscher
Laut Bundesgesetzblatt, Versandbehälterverordnung 2011
Tragbare Feuerlöscher, hinsichtlich der Befüllung und periodischen Kontrolle die CO²- Löschgeräte betreffen, sind alle 10 Jahre eine Druckprüfung und eine innere Untersuchung durchzuführen.
Laut Chemikalien- Verbotsordnung
Das Inverkehrsetzen und die Verwendung von Perfluoroctansulfonaten (PFOS) in einer Konzentration von 0,005 Masseprozent oder mehr sind verboten. Abweichend davon, dürfen Feuerlöschschäume , die vor dem 27. Dezember 2006 nachweislich in Verkehr gestzt wurden, bis zum 27. Juni 2011 verwendet werden.
Unsere Schaum- Löscher sind seit 2004 bereits innerhalb dieser Verordnung und daher bedenkenlos verwendbar.
Aktuelles
![]() |
Aktions - Set 1kg A/B/C Feuerlöscher inkl. Wandhalterung Löschdecke 1 x 1m
EDV: TFL 310 SETPREIS: € 39,90
Angegebener Preis inkl. MwSt. |

